1990 vereinigten sich die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland zu einem gemeinsamen deutschen Staat.
Schon im Laufe des Jahres 1990, noch vor der vollzogenen deutschen Einheit am 03. Oktober 1990 und Auflösung des VKSK im Dezember 1990 begannen organisatorische Vorbereitungen im Kleingartenwesen:
So wurden die bestehenden Kleingartenvereine nun als eingetragene Vereine (e.V.) in das Vereinsregister des Amtsgerichtes aufgenommen. Eine entsprechende Urkunde zeugt davon.
⯇ Urkunde über die Vereinsregistrierung (1990)
Bildquelle: Vereinschronik
Bildquelle: Vereinschronik
Nun hatten wir Reisefreiheit, ein nie gekanntes Warenangebot (vor allem auch bei Obst und Gemüse) und auch die D-Mark. Aber es kamen auch Unsicherheit, Massenarbeitslosigkeit durch flächendeckende Betriebsschließungen, Mietsteigerungen, Preiserhöhungen und viele andere, bisher völlig unbekannte Sorgen auf uns zu.
Weil es in den Geschäften nun alles zu kaufen gab, vollzog sich ein Bedeutungswandel der Kleingärten von der Ernährungs- zur Erholungsfunktion. Wieder wurde in den Gärten gebaut und gebastelt. Jeder wollte seinen Garten so schön wie möglich herrichten. Der Bodenständigkeit und der festen Verbundenheit unserer Gartenfreunde ist es zu verdanken, dass unsere Anlage diesen Umbruch nicht nur gut überstand, sondern auch einen neuen Aufschwung genommen hat. Kleingärten sind jetzt wieder gefragt und frei werdende Gärten werden schnell vergeben. Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass die neuen Pächter zunehmend junge Menschen sind.
⯇ Menschenmengen auf der Berliner Mauer Ende 1989
Bildquelle: Wikimedia unter CC BY-SA 3.0-Lizenz
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⯇ Demonstration am 16. Oktober 1989 in Leipzig
Bildquelle: Wikimedia / Bundesarchiv unter CC BY-SA 3.0-Lizenz
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⯇ Der Garten Nr. 92 wird durch ABM–Kräfte als Tafelgarten hergerichtet
Bildquelle: Vereinschronik
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Durch zielgerichtete und systematische Arbeit des Vorstandes gelang es, alle Probleme, die mit dem Begriff „eingetragener Verein“ in Verbindung stehen, zu lösen. Das sind z. B. Anerkennung der Gemeinnützigkeit, Durchsetzung des Bundeskleingartengesetzes sowie der Festlegungen der Kleingartenordnung der Stadt Leipzig.
In diesem Zusammenhang steht der Vorstand vor völlig neuen Verwaltungsaufgaben. Im Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen von Vorstand und allen Mitgliedern wurde unserem Kleingärtnerverein die Gemeinnützigkeit regelmäßig ohne Auflagen vom Grünflächenamt – Fachbereich Kleingärten (heute „Amt für Stadtgrün und Gewässer“), der Stadt Leipzig zuerkannt.
⯇ Urkunde über die erneute Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins (2008)
Bildquelle: Vereinschronik
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